Vermessung für das öffentliche Kataster

Liegenschaftskataster und Grundbuch bilden gemeinsam die Grundlage für den Nachweis von Eigentumsverhältnissen. Während das Grundbuch die rechtlichen Besitzverhältnisse dokumentiert, beschreibt das Liegenschaftskataster die Lage, Größe und Grenzen von Grundstücken anhand amtlicher Karten und Daten.

 

Jedes Grundstück wird im Kataster durch Flurstücke eindeutig beschrieben – ergänzt durch Informationen zu Gebäuden, Nutzungen und topografischen Merkmalen. Diese Geodaten müssen stets aktuell gehalten werden. Veränderungen – etwa durch Teilungen, Bauprojekte oder Grenzfeststellungen – erfordern daher eine amtliche Vermessung durch einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur.

 

Ob Erbfall, Grundstückskauf oder Bauvorhaben: Wir begleiten Sie fachkundig durch den gesamten Prozess. Von der Grenzvermessung über die Erstellung von Vermessungsschriften bis hin zur Einreichung beim Katasteramt erhalten Sie bei uns alle Leistungen aus einer Hand.

Auch bei unklaren Grenzverläufen oder beschädigten Grenzsteinen sind wir Ihr Ansprechpartner – präzise, zuverlässig und gesetzeskonform. Die notwendigen Antragsformulare stellen wir Ihnen bequem auf unserer Website zur Verfügung.

 

Sie planen eine Veränderung am Grundstück? Sprechen Sie uns an – wir beraten Sie gern.

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Vermessungsbüro Weiß

Häuersteig 33
09599 Freiberg

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Fax: 03731 | 38 44 11