Nach § 17 der Durchführungsverordnung zum Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetz (SächsVermKatGDVO) sind die Ergebnisse von Grenzbestimmungen und Abmarkungen öffentlich bekannt zu machen, sofern sie durch Offenlegung zu erfolgen haben.
Auf dieser Seite stellen wir Ihnen die entsprechenden Bekanntmachungen als PDF-Dokumente zum Download zur Verfügung. Die Offenlegung dient der rechtssicheren Information aller Beteiligten und ermöglicht es betroffenen Eigentümern oder Anliegern, sich über festgestellte Grenzen und gesetzte Abmarkungen zu informieren.
Bitte beachten Sie: Die Dokumente stehen nur für den gesetzlich vorgeschriebenen Zeitraum zur Verfügung. Nach Ablauf der Offenlegungsfrist werden sie wieder entfernt.
Bei Fragen zur Offenlegung oder zum Verfahren wenden Sie sich bitte direkt an unser Büro.